Protest gegen Umfahrung „Haindling-Nord“
Interessengemeinschaft (IG) will Bevölkerung wachrütteln.
Mit Schreiben vom 26.03.2019 wurde die Interessengemeinschaft (IG) vom Landratsamt Straubing-Bogen aufgefordert, den Werbeanhänger unverzüglich, spätestens bis 10.04.2019 zu entfernen.
Begründung: „Es wurde festgestellt, dass in Sichtweite der Staatsstraße 2142 von der Interessengemeinschaft (IG) ein Kfz-Anhänger zum Zwecke der Werbung abgestellt wurde. Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVO ist außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.“